Fachinformationen

für Planer, Praktiker und interessierte Laien

In dieser Rubrik werden in Zukunft Texte zu bestimmten fachlichen Fragestellungen veröffentlicht, die wir zu diesem Zweck oder in anderen Zusammenhängen neu erstellt haben oder die wir bereits früher in anderen Zusammenhängen erarbeitet haben und die wir dauerhaft allen Interessierten zugänglich machen wollen. Dabei geht es thematisch zum Beispiel um die Erläuterung von Zusammenhängen aus dem bauphysikalischen Bereich oder um Details zu geltenden Regelungen, die nach unserer Erfahrung als Fachplaner, Planer und Bauleiter auch mal von den Projektbeteiligten übersehen werden.

 

Den Auftakt zu dieser Reihe macht ein Artikel, der beide Bereiche ein Stück weit verknüpft, in dem es um Feinheiten bei der U-Wert-Berechnung geht, die zu Schwierigkeiten führen können, wenn am Ende festgestellt wird, dass die geforderte Grenzwerte bei korrekter Berechnung nicht erreicht werden. Wenn Sie dieses Thema interessiert laden wir Sie herzlich ein unseren Beitrag Die Lambda-Falle zu lesen.

 

Der zweite Artikel behandelt die Frage der Erforderlichkeit von Energieausweisen bei denkmalgeschützten Gebäude. Hierbei handelt es sich um eine Antwort von uns auf eine entsprechende Anfrage.

Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Anregungen!

 

Kommentare

In Zusammenhang mit dem Ende der Übergangsfristen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 stellen wir das Angebot unseres Kommentarformulars ein. Selbstverständlich freuen wir uns über Ihre Anfrage oder Anregung per Mail.

 

Bitte beachten Sie jedoch auch in diesem Fall, dass Ihre Nachricht mit den darin enthaltenen Angaben und damit gemeinsam übermittelten Daten, z. B. Ihre E-Mail-Adresse, natürlich von unserem E-Mail-Provider 1&1 sowie nach Abrufen der Mail auf unserem EDV-System zumindest bis zur weitern Bearbeitung gespreichert wird. Grundsätzlich haben Sie jederzeit das Recht, ein Löschen dieser Daten zu verlangen, wenn diesem Löschen keine anderen wichtigen Gründe, beispielsweise aus geschlossenen Verträgen, Beweis- oder Dokumentationpflichten, entgegenstehen. Eine kurze Mitteilung an uns genügt hierfür, die, sofern diese per E-Mail erfolgt, natürlich dann ebenfalls umgehen gelöscht wird.

 

Nähere Angaben zu diesem Thema und sonstigen Fragen der DSGVO erhalten Sie auf unsere entsprechenden Themenseite, die bis zum 25.05.2018 ergänzt wird.