Bitte aktuell beachten:

Bad Dürkheim, den 27.11.2023

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

wie sind umgezogen! In Zukunft finden Sie uns in der Vigilienstraße 1 in Bad Dürkheim.

 

In diesem Rahmen haben wir auch unsere Telefonanlage zukunftsfit gemacht, was leider eine neue Nummer erforderte. Die alte Nummer halten wir weiter für Sie erreichbar. Die neue Nummer lautet:

06322 / 30 55 3 – 10

 

Ihr Team vom

Architekturbüro Hißler

Denkmalpflege | Wohnungsbau | Energieberatung



Bauen mit Architekt?

Warum und vor allem warum mit uns? Darauf wollen wir Ihnen eine Antwort geben indem wir Ihnen uns, unser Leistungsspektrum und unsere Arbeitsweise vorstellen. Im Zentrum unserer Philosophie stehen Sie als Kunde und das Streben nach guter, nachhaltiger und deshalb beständiger Architektur, die dauerhafte Werte schafft. Gute Architektur muss funktionieren, muss zufriedene Nutzer haben, aber gute Architektur braucht mehr, braucht Qualität. Wir ermöglichen Ihnen dieses Ziel.

 

Unsere Themenschwerpunkte liegen dabei im energieeffizienten und im barrierefreien Bauen und Sanieren sowie im Umgang mit historischen und anderen erhaltenswerten Gebäuden. Grade dieses Spannungsfeld aus heutigen Ansprüchen und vorhandener Bausubstanz bis hin zur Denkmalpflege führt uns immer wieder zu individueller Architektur abseits von Standardlösungen. Diese Erfahrungen prägen alle unsere Projekte.

 

Darüber hinaus können Sie diese Erfahrung auch unabhängig von eine Beauftragung als Architekt oder in Ergänzung zu den Dienstleistungen eines Kollegen als Beratung, Fachplanung oder Gutachten abfragen.

 

1 Bild sagt mehr als 1000 Worte. Unter unseren Referenzen erhalten Sie einen ersten Eindruck.



Aktuell:

Besuchen Sie uns auf Facebook, auch ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft! Neben den hier veröffentlichten Meldungen finden Sie dort weitere Infos über aktuelle Projekte und können ältere Meldungen noch mal nachlesen. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot hinsichtlich Datenschutz auch den Festlegungen und Handlungen der Facebook Ireland Ltd. und bei Facebook-Nutzern den Einstellungen der jeweiligen Nutzer unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben!

 

Stellenanzeige Architekturbüro Hißler (Stand 12.02.2021)

 

Derzeit suchen wir wieder Architekten (m/w/d) für unser Büro. Nähere Angaben finden Sie in der Stellenanzeige.

Stellenausschreibung Architekturbüro Hißler
Stellenausschreibung2021.pdf
PDF-Dokument [122.6 KB]

 

Interview auf der Baumesse 2015 in Bad Dürkheim (Stand 25.04.2016)

 

Im Rahmen der Baumesse 2015 wurde Herr Hißler am gemeinsamen Messestand des Architekturbüros Hißler und des Architekturbüros Orth zu Themen des modernen, ökologischen und energieeffizienten Bauens befragt. Ein Video des Interviews finden Sie hier. Alternativ kann das Video auch auf unserer Seite bei Facebook betrachtet werden. Hierfür ist bisher keine Anmeldung oder Registrierung bei Facebook erforderlich!

 

Bitte beachten Sie, dass die Datei etwa 40 MB umfasst, so dass der Download je nach verfügbarer Internetverbindung einige Augenblicke dauern kann!

 

Was sagt ein Energieausweis aus? (Stand 13.06.2014)

 

Die RHEINPFALZ hat in Ihrem Immobilienteil (Anm.: Der Immobilienteil wird von mssw Print-Medien Service Südwest GmbH hergestellt, der Artikel stammte von dpa) vom 13. Juni 2014 versucht etwas Licht ins Dunkel der Energieausweise zu bringen, leider gänzlich ohne Erfolg, da die hier dem „Institut für Wärme und Oeltechnik“ (IWO) zugeschriebenen Aussagen schlichtweg grundsätzlich falsch sind. Nun mag man mir unterstellen, dass ich als Energieberater eventuell Vorurteile gegen Ölheizungen hätte und somit dieser Quelle einfach aus Prinzip widerspreche. Die Pointe der Geschichte ist aber viel besser, da diese falschen Aussagen im Ergebnis dazu tendieren, dass Öl und auch Gas prinzipiell die falschen Energieträger zum Beheizen eines Gebäudes wären, eine Aussage, die ich als verantwortungsbewusster und kundenorientierter Energieberater so undifferenziert nie treffen würde. Dies war sicherlich auch nicht die Intention des IWO.

 

Im Artikel wird behauptet, dass der Endenergiebedarf anzeigt wie viel Wärme zum Beheizen des Hauses erforderlich ist, der Primärenergiebedarf aber anzeigt wie viel Energie benötigt wurde, um diese Wärme zu erzeugen und zu transportieren. Abgesehen von der eigentlich an dieser Stelle erforderlichen Unterscheidung zwischen rechnerischem Bedarf und tatsächlichem Verbrauch, der zum Beispiel durch Nutzerverhalten, Witterung und klimatische Bedingungen deutlich abweichen kann, ist die Abgrenzung zwischen Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf, die durch die Berechnungsregeln eindeutig definiert ist, hier eindeutig falsch wiedergegeben.

 

Unseren vollständigen Artikel finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema Energieausweise finden Sie bei uns in der Rubrik Energieausweise.

 

Wenn Sisyphos gegen Schimmel kämpfen müsste (Stand 24.01.2014)

 

Die RHEINPFALZ hat in ihrer Beilage Immobilienmarkt vom 24.01.2014 einen Artikel über den mühsamen Kampf gegen Schimmel in Wohnungen unter dem Namen "Eine Arbeit für Sisyphos" veröffentlicht. Hierfür wurden offensichtlich keine Kosten und Mühen gescheut, um sogar eine Experten für Innenausbau aus Berlin hinzu zu ziehen.

 

Ein großer Teil des Artikels beschäftigt sich oberflächlich mit der Beseitigung des Symptoms Schimmel, da primäre über die Reinigungsmittel und deren Anwendung gesprochen wird. Damit erhält natürlich auch die Überschrift des Artikels ihren Sinn, da die Beseitigung des Symptoms ohne die Beseitigung der Ursache natürlich dem vergeblichen Versuch Sisyphos gleicht, dessen Stein kurz vor dem Gipfel immer wieder ins Tal rollte, oder einem Eimer Wasser, der sich immer noch füllt, weil es weiterhin zum Dach herein regnet. Schlimmer noch als die äußerst knappe und nach meinem Empfinden unbefriedigende Beschreibung möglicher Ursachenbekämpfungen im Anschluss ist aber, dass selbst im ausführlichen ersten Teil der Symptombekämpfung kaum ein Hinweis auf die zu beachtenden Risiken bei solchen Arbeiten und darüber hinaus gegeben wird.

 

Hier finden Sie unseren vollständigen Artikel.

 

Nichtamtliche Lesefassung der EnEV 2014 online (Stand 31.10.2013)

 

Endlich können wir Ihnen eine vollständige Lesefassung der EnEV 2014 zur Verfügung stellen, die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt. Die EnEV als Download finden Sie hier.

 

Zu den Änderungen durch die neue EnEV zählen unter anderem eine Verschärfung der Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um laut Ministerium 25% beim Primärenergiebedarf und 20% bei der Dämmung der Gebäudehülle, eine Ausweitung der Austauschpflichten bei Heizkesseln, Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte und neu eingeführter Effizienzklassen (A+ bis H) in Immobilienanzeigen, Konkretisierung der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf jetzt schon bei der Besichtigung und Erweiterung der Aushangpflichten für Energieausweise bei bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und der öffentlichen Hand. Verschärfungen hinsichtlich der Anforderungen an Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind nicht vorgesehen.

 

Die λ-Falle - Fehlerquellen bei der U-Wert-Berechnung (Stand 02.11.2013)

 

Im Rahmen einer neuen Artikelreihe auf unserer Internetseite berichten wir über Themen aus dem Bereich energieeffizientes Bauen. Der erste Artikel behandelt die Frage der korrekten Berechnung des U-Wertes.

 

Das Internet bietet mittlerweile vielfältige Möglichkeiten den U-Wert, also den Wärmedurchgangskoeffizient [W/m²K] eines Bauteils zu berechnen. Was als erste Orientierung und zur groben Abschätzung der Dämmwirkung gute Dienste leistet sollte nicht dazu führen diese Berechnungen auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch bei korrekter Eingabe der Dimensionierung vorhandener und / oder geplanter Schichten müssen die energetischen Qualitäten der entsprechenden Baustoffe richtig eingegeben werden.

 

Was es hierbei unter anderem zu beachten gilt, finden Sie hier.

 

Schwarzarbeit im Handwerk – viele Risiken, keine wirklichen Vorteile

(Stand 02.08.2013)

 

Manch Einer findet es verlockend. Wenn man Aufträge unter der Hand am Fiskus vorbei vergibt, gibt es neben dem Wegfall der Mehrwertsteuer häufig besonders niedrige Angebote, da auf der Auftragnehmerseite auch die Lohnnebenkosten unter den Tisch fallen gelassen werden. Niedrig ist in diesem Fall aber nicht mit günstig, geschweige denn mit preiswert zu verwechseln.

 

Wie die RHEINPFALZ vom 2.8.2013 berichtet, hat der BGH aktuell festgestellte, dass diese Denkweise gerade seit einer Gesetzesverschärfung gegen Schwarzarbeit im Jahr 2004 besonders teuer werden kann. Verträge, die gegen diese geltenden Gesetze verstoßen, sind automatisch ungültig. Daher exstieren auch keinerlei Ansprüche, wie Gewährleistung oder Rückvergütung aus solchen Vereinbarungen.

 

Hier finden Sie unseren vollständigen Artikel.

 

Flächenheizungen – Was zu bedenken wäre (Stand 19.07.2013)

 

Die RHEINPFALZ hat im Immobilienmarkt Ihrer Ausgabe vom 19.07.2013 einen Artikel veröffentlicht, der sicherlich nicht zu Unrecht die Vorteile von Flächenheizungen anpreist. Allerdings gibt es ein paar zusätzliche Details, die man zu den dort gemachten Ausführungen im Hinterkopf haben sollte, wenn man sich mit dem Thema Flächenheizung, also Fußboden-, Wand- oder Deckenheizung beschäftigt und deren Anschaffung plant.

 

Im Artikel wird als erster Pluspunkt die geringe Aufbaustärke erwähnt, die ein solches System benötigt. Im Prinzip ist das zwar richtig, allerdings sollte man sich fragen, ob man die Wärme hauptsächlich in den eigentlich zu heizenden Raum oder auch in größeren Anteilen in das verwendete Bauteil leiten möchte. Eine Fußbodenheizung könnte zum Beispiel im ungünstigsten Fall einen erheblichen Teil der Wärme in eine andere Wohnung oder weniger beheizte Räume abgeben. Soll das verhindert werden sind hierfür zusätzliche Dämmstoffschichten erforderlich, die die Wärmeabgabe in die „falsche“ Richtung reduzieren.

 

Unseren vollständigen Artikel finden Sie hier.