Die λ-Falle

Fehlerquellen bei der U-Wert-Berechnung

Stand 02.11.2013

 

Das Internet bietet mittlerweile vielfältige Möglichkeiten den U-Wert, also den Wärmedurchgangskoeffizient [W/m²K] eines Bauteils zu berechnen. Was als erste Orientierung und zur groben Abschätzung der Dämmwirkung gute Dienste leistet sollte nicht dazu führen diese Berechnungen auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch bei korrekter Eingabe der Dimensionierung vorhandener und / oder geplanter Schichten müssen auch die energetischen Qualitäten der entsprechenden Baustoffe richtig eingegeben werden.

 

Während bei vorhandenen Bauteilen die richtigen Annahmen über die Qualität früherer Materialien zu treffen sind lauert auch bei neuen Baustoffen eine Falle, die nicht offensichtlich ist und deswegen gelegentlich auch Handwerker und Architekten trifft. Der λ-Wert, der die Wärmeleitfähigkeit [W/mK] eines Materials angibt, wird von den Herstellern in verschiedenen Varianten angegeben, so dass eine Vergleichbarkeit nur bedingt gegeben ist und nicht jeder angegebene Wert ohne weiteres einer Berechnung zu Grunde gelegt werden darf. Zu unterscheiden ist der Bemessungswert λ, der Nennwert λD und der Grenzwert λGrenz. Nur der Bemessungswert λ darf ohne weitere Korrekturfaktoren direkt zur Berechnung des U-Wertes heran gezogen werden. Nenn- und Grenzwert unterscheiden sich in der Art der Ermittlung, der Deklaration und den in der Berechnung zu berücksichtigenden Zuschlägen.

 

Der Nennwert λD wird im Rahmen der Europäischen Produktdeklaration, dem CE-Zeichen verwendet. Auf Grund der vergleichsweise einfachen Anforderungen an diese Deklaration muss laut DIN 4108-4 ein Zuschlag von 20 % zur Ermittlung des Bemessungswerts λ angesetzt werden. Der Grenzwert λGrenz erfordert eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit Fremdüberwachung. Solche Produkte werden mit dem Ü-Zeichen versehen, das über ein Übereinstimmungszertifikat einer dafür anerkannten Zertifizierungsstelle dokumentiert wird. In diesem Fall muss zur Ermittlung des Bemessungswerts λ nur ein Zuschlag von 5 % angesetzt werden, wobei auf dem dem Produkt beiliegenden Ü-Zeichen in der Regel bereits der Bemessungswert angegeben wird.

 

Der Unterschied zwischen Bemessungswert und Nennwert der Wärmeleitfähigkeit einer Dämmstoffschicht in heute üblichen Stärken kann in Abhängigkeit von den weiteren Schichten des Bauteils eine Verschlechterung des U-Wertes von ca. 15 % ergeben oder ca. 2 cm zusätzliche Dämmstoffstärke als Kompensation erfordern. Hinzu kommen weitere potentielle Negativfaktoren, wie zum Beispiel ein bei den meisten Systemdübeln für Wärmedämmverbundsysteme zwingend einzurechnender Zuschlag ΔU für die punktuellen Wärmebrückeneffekte oder Zuschläge auf die Wärmeleitfähigkeit gemäß Baustoffzulassung je nach Einbausituation bei Dämmungen im Erdreich. Diese Abweichung kann insbesondere im Rahmen von Nachweisen gemäß EnEV oder in Zusammenhang mit Förderungen durch die KfW ernsthafte Konsequenzen verursachen.